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Hier finden sie antworten auf häufig gestellte fragen

Füllen Sie „Formular A“ aus und senden Sie es an die örtliche Polizei von Garlasco, Piazza Piccola – 27026 Garlasco (PV), oder senden Sie es per E-Mail an polizia@comune.garlasco.pv.it

Füllen Sie „Formular A“ aus und senden Sie es an die örtliche Polizei von Garlasco, Piazza Piccola – 27026 Garlasco (PV), oder senden Sie es per E-Mail an polizia@comune.garlasco.pv.it, indem Sie eine Kopie des Diebstahlsberichts und / oder des Entdeckungsberichts beifügen und / oder die Registrierung des Besitzverlustes.

Füllen Sie das „Formular A“ aus und geben Sie es der örtlichen Polizei von Garlasco, Piazza Piccola – 27026 Garlasco (PV), oder senden Sie es per E-Mail an polizia@comune.garlasco.pv.it indem Sie eine Kopie des Verkaufvertrags (eine Verkaufsvollmacht reicht nicht aus).

Füllen Sie das „Formular B“ aus und übergeben Sie es der örtlichen Polizei von Garlasco, Piazza Piccola – 27026 Garlasco (PV), oder senden Sie es innerhalb von 60 Tagen nach Benachrichtigung über den Bewertungsbericht per E-Mail an polizia@comune.garlasco.pv.it.

Innerhalb von 60 Tagen nach Übermittlung des Bewertungsberichts an den Präfekten von Pavia direkt auf der Piazza Guicciardi 1 – 27100 Pavia (PV) oder per Einschreiben mit Rückschein an die örtliche Polizei von Garlasco, Piazza Piccola – 27026 Garlasco (PV). oder senden Sie es per E-Mail an polizia@comune.garlasco.pv.it.

Der Einspruch ist innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung des Bußgeldbescheids persönlich direkt bei dem örtlich zuständigen Friedensrichter einzureichen, oder per Einschreiben mit Rückschein im Sinne des Art. 7 der Gesetzesverordnung 150/11 zu senden.

Formular D“ ausfüllen, unterschreiben Sie es und senden:

N.B.: Bitte geben Sie bei dringenden Kontakten immer eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse an.

Nein. Wenn der Antrag auf Zurückstellung akzeptiert wird, wird die 30% ige Reduktion der Sanktion nicht angewendet.

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